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Fördervoraussetzungen
Es können nur investive Vorhaben gefördert werden.
Das Projekt muss mindestens einem Handlungsfeld des regionalen Entwicklungskonzepts des Vereins für Regionalentwicklung Ortenau e.V. zugeordnet werden können.
Das Projekt liegt im Kulissengebiet der LEADER Region. Dieses umfasst folgende Gemeinden: Achern, Appenweier, Bad Peterstal-Griesbach, Berghaupten, Durbach, Gengenbach, Kappelrodeck, Lautenbach, Oberkirch, Offenburg-Fessenbach, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen, Renchen, Seebach, Willstätt.
Das Projekt erhält einen positiven Beschluss vom Auswahlgremium des Vereins für Regionalentwicklung Ortenau e.V.
Überschreitung der Mindestschwelle bei den Auswahlkriterien von 8 Punkten
Einhaltung der Kostenobergrenze von 20.000,- Euro netto sowie der Bagatellgrenze.
Projektträger können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein sowie natürliche Personen und Personengesellschaften
Umsetzung des Projekts im laufenden Kalenderjahr.