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Fördervoraussetzungen
- Das Projekt muss mindestens einem Handlungsfeld bzw. einem Maßnahmenbereich des regionalen Entwicklungskonzepts (REK) zugeordnet werden können.
- Das Projekt liegt im Kulissengebiet der LEADER-Region Ortenau.
- Einhaltung der Kostenobergrenze von 700.000 € netto und der Bagatellgrenze.
- Gesicherte Finanzierung des Eigenanteils.
- Sicherstellung der nationalen Kofinanzierung.
- Keine Sanierungs- oder Instandhaltungsprojekte
- Fachförderung geht vor LEADER-Förderung, d.h. wenn das Vorhaben durch ein anderes Fachförderungsprogramm (z.B. AFP-Agrarförderprogramm) gefördert werden kann, fällt die LEADER-Förderung weg.
- Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, d.h. das Vorhaben darf nicht durch weitere Förderprogramme gefördert werden.
- Die Förderung darf nicht gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen (De-minimis-Regelung).
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn.
- Überschreitung der Mindestschwelle bei den Projektauswahlkriterien (mind. 15 Punkte).
- Das Projekt erhält einen positiven Beschluss des Projekt-Auswahlgremiums des Regionalentwicklung Ortenau e.V.
Projektauswahlkriterien
Anhand der Projektauswahlkriterien erfolgt die Bewertung eines jeden eingereichten Projektes. Alle Projekte müssen die Mindestpunktzahl von 15 Punkten erreichen. Ansonsten können die Projekte nicht weiter berücksichtigt werden. Maximal können 49 Punkte erreicht werden. Auf der Grundlage der Bewertung wird vom Projekt-Auswahlgremium innerhalb der Projektauswahlsitzung eine Priorisierungsliste erstellt.
Fördersätze der LEADER Region Ortenau
In der LEADER-Förderphase 2023-2027 gibt es insgesamt 7 Fördermodule. Unterschieden werden die Module nach Projektträger, Thematik und Co-Finanzierung durch Landesmittel. In der Fördersatztabelle 2023-2027 sind die zu erwartenden Fördersätze in den einzelnen Fördermodulen dargestellt.