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FAQ - Frequently Asked Questions
Häufig gestellte Fragen
Das Regionalmanagement startet regelmäßig Projektaufrufe, die auf dieser Homepage, in der Presse und in Gemeindeblättern veröffentlicht werden. In der Phase des Projektaufrufs können Projektanträge in der Geschäftsstelle gestellt werden.
Bitte besprechen Sie Ihre Projektideen frühzeitig mit der LEADER-Geschäftsstelle, sodass offene Fragen im Vorfeld geklärt werden können. Grundsätzlich können Projektideen jederzeit in der LEADER-Geschäftsstelle vorgestellt werden.
Wenn das Projekt-Auswahlgremium der LEADER-Region Ortenau in der Auswahlsitzung Ihr Projekt zur Förderung ausgewählt hat, müssen Sie einen Antrag auf Bewilligung bei der zuständigen Bewilligungsstelle einreichen. Hier wird das Projekt inkl. aller Unterlagen nochmals auf Förderfähigkeit hin geprüft. Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, in dem u.a. die Auflagen zur Umsetzung Ihrer Projektidee genannt werden. Warten Sie unbedingt diesen Bescheid ab, ansonsten riskieren Sie Sanktionen!
Kommunale Antragsteller müssen unbedingt das geltende kommunale Vergaberecht beachten. Zunächst muss geklärt werden, welches Vergabeverfahren für Ihre Ausschreibung in Frage kommt. Es müssen mindestens drei Angebote eingeholt werden. Wichtig ist, dass Sie das Vergabeverfahren entsprechend dokumentieren.
Private und gewerbliche Antragsteller müssen zur Plausibilisierung ihrer Projektkosten ebenfalls drei Angebote vorlegen.
Die IHK Auftragsberatungsstelle in Stuttgart berät Sie bei sämtlichen Vergabefragen.
Zusammen mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie verschiedene Auflagen, die Sie bei der Umsetzung Ihres Projektes beachten müssen. Besonders wichtig ist, dass Sie Ihr Projekt auch so umsetzen, wie Sie es beantragt haben und wie es bewilligt wurde!
Sollten sich während der Umsetzung abzeichnen, dass Änderungen notwendig sind, klären Sie dies bitte frühzeitig mit der Bewilligungsstelle ab und lassen Sie sich die Änderungen genehmigen bevor die Umsetzung erfolgt.
Ergeben sich wesentliche Änderungen Ihres Projektes, müssen Sie dies zudem der LEADER-Geschäftsstelle mitteilen. Diese wird beurteilen müssen, ob das Projekt dann noch in das regionale Entwicklungskonzept passt und zum Erreichen der Handlungsfeldziele beiträgt. Gegebenenfalls muss dann ein erneuter Beschluss vom Projekt-Auswahlgremium des Vereins Regionalentwicklung Ortenau e.V. gefasst werden.
Nachdem das Projekt von Ihnen erfolgreich umgesetzt wurde, können Sie nun den Auszahlungsantrag mit dem Schlussverwendungsnachweis stellen.
Hierzu sind u.a. sämtliche Rechnungen im Original vorzulegen, bei kommunalen Antragstellern auch eine lückenlose Dokumentation des Vergabeverfahrens, und ein Abschlussbericht, der in knapper Form den Verlauf des Projekts und erste Erfolge darlegt. Welche weiteren Dokumente Sie vorlegen müssen, erfahren Sie von der auszahlenden Stelle.
Wir weisen darauf hin, dass Eigenleistungen sowie Bauhofleistungen (im städtischen Eigenbetrieb) nicht förderfähig sind!